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Helm ab - aber richtig

Helm ab aber richtig

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Helmvisier öffnen

Jeder zehnte Motorradfahrer erleidet bei einem Unfall Verletzungen im Halswirbelbereich.

Deshalb stellt sich für die Helfenden am Unfallort immer die Frage: Soll man den Helm abnehmen, oder nicht? Nicht-Biker scheuen sich vor allem bei Motorradfahrern zu helfen, aus Angst Fehler zu machen.

Lange Jahre galt die Meinung: Es sei für den Verunglückten besser, den Helm nicht abzunehmen, um vorhandene Verletzungen nicht noch weiter zu verstärken. Heute weiß man es besser. Grundsätzlich sollte der Helm auf jeden Fall abgenommen werden, wenn der Verletzte nicht mehr ansprechbar oder bewusstlos ist. Denn das Erstickungsrisiko ist für den Gestürzten weit größer als die Gefahr, beim Abnehmen des Helms noch mehr verletzt zu werden.

Wenn man auf ein paar Punkte achtet, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Helfer den Verletzten bei vorsichtigem Abziehen des Helms an der Halswirbelsäule verletzt, recht gering. Auch kann der Verletzte nur ohne Helm beatmet oder in eine stabile Seitenlage gebracht werden.

Ist der Biker bei Bewusstsein, sollte der Helm auf dem Kopf bleiben, es sei denn, der Verunglückte bittet ausdrücklich darum, ihn abzunehmen. Wichtig ist auch, immer bei dem Verletzten zu bleiben und auf seinen Zustand zu achten.
 
Helmvisier öffnen Kinnriemen öffnen Helm abziehen Wirbelsäule fixiert lassen
Die verletzte Person vorsichtig auf den Rücken drehen und das Helmvisier öffnen. Ein Helfer streckt die Wirbelsäule mit beiden Händen an Kinn und Nacken, der andere Helfer fixiert den Helm
Während der Helfer eins die Streckung aufrecht erhält, öffnet der zweite den Kinnriemen-Verschluss - notfalls den Riemen durchschneiden. Achtung: Bei Klapphelmen zunächst das Kinnteil öffnen. Helfer zwei zieht den Helm mit einem Griff unter die Schale seitlich auseinander und dann vorsichtig ohne seitliches Verdrehen oder Ruckeln gleichmäßig über den Kopf des Unfallopfers. Die Streckung der Halswirbelsäule wird beibehalten und die bewusstlose Person in die stabile Seitenlage gebracht. Dann den Mund öffnen, Mundraum freimachen und Atmung kontrollieren.
 
Natürlich muss das Helm abnehmen ganz vorsichtig geschehen. Am besten geht dies zu zweit.

Zuerst vergewissert man sich, wie der Helm geöffnet wird.
Dann kniet ein Helfer oberhalb des Kopfes und stabilisiert den Hals, indem er seitlich Helm und Unterkiefer umfasst und den Kopf leicht zu sich hinzieht.

Wichtig ist dabei in jedem Fall, dass Halswirbelsäule und Kopf ohne große Bewegungen in neutraler Position und unter leichtem Zug in Längsrichtung fixiert werden.

Der zweite Helfer kniet seitlich neben dem Oberkörper des Verletzten, klappt das Visier hoch, entfernt gegebenenfalls eine Brille und öffnet den Kinnriemen. Dann schiebt er die Hände seitlich unter den Helm und hält den Kopf zur weiteren Stabilisation der Halswirbelsäule. Währenddessen zieht der erste Helfer vorsichtig den Helm ab. Anschließend übernimmt Helfer Eins wieder die Fixierung des Kopfes und schiebt mit den Zeigefindern den Unterkiefer nach oben, um dem Bewusstlosen die Atmung zu erleichtern.

Erbrochenes oder Fremdkörper (Zähne, Prothesen) müssen aus dem Mund des Verletzten entfernt werden. Auch wenn's eklig ist - es rettet ihm möglicherweise das Leben!

Diese stabile Position muss bis zur Ankunft des Notarztes beibehalten werden.

Ist nur ein Helfer am Unfallort, sollte er sich ans Kopfende des Verletzten knien und den Helm soweit abziehen, dass er mit einer Hand den Hinterkopf stützen kann. Dann entfernt er den Helm und wartet auf den Notarzt.

Es empfiehlt sich für Führerscheinbesitzer, die wichtigsten Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen, um im Notfall richtig zu handeln. Entsprechende Kurse werden von zahlreichen Rettungsorganisationen angeboten.
 

Noch ein paar Tipps:

Es gibt verschiedene Arten von Helmen, vom Integral- bis zum Klapphelm. Der Integralhelm ist aus einem Guss und kann nur nach oben abgezogen werden, beim Klapphelm lässt sich der Kinnspoiler öffnen, indem man ihn seitlich entriegelt oder hochklappt.

Auch die Helmverschlüsse sind nicht alle gleich. Manche Kinnriemen haben Druckverschlüsse, andere einfache Laschen. Damit es im Notfall schnell geht, gibt es vom Institut für Zweiradsicherheit in Essen (IfZ) anschauliche Helm-Aufkleber. Die runden Sticker mit rotem Rand gibt es für fast jede Helmart. Daran erkennen auch Nicht-Motorradfahrer auf einen Blick, um welchen Kopfschutz es sich handelt und wie er zu öffnen ist. Helfer sollten im Ernstfall auf solche Aufkleber achten. Motorradfahrer sollten sie in eigenem Interesse gut sichtbar am Helm anbringen.
 
Doppel-D-Verschluss Klick-Schiebetaste Klick-Drucktaste Ratschen-Verschluss
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Klarer Favorit aller Rennfahrer. Der Verschluss drückt nicht, ist leicht, sitzt perfekt und lässt sich bei Bedarf sogar während der Fahrt spielend nachjustieren. Lösen: Durch Ziehen an der roten Strippe entspannt sich der Riemen und lässt sich durch die D-förmigen Ösen fädeln. Stimmt die Riemenlänge, ist das Schloss extrem schnell zu schließen und zu öffnen. Die Riemenlänge zu ändern, ist sehr fummelig und braucht viel Zeit. Lösen: Den roten Schieber in Pfeilrichtung drücken, dann öffnet sich das Steckschloss; gelegentlich hakt der Mechanismus etwas. Bequem - und wenn die Riemenlänge exakt stimmt - im Nu zu bedienen. Das Justieren der Riemenlänge kostet jedoch Nerven, Zeit und gelegentlich auch Fingernägel. Lösen: Auf den Knopf drücken und dabei einen Finger hinter das Schloss schieben, um den Druck vom Hals zu nehmen. Kinnriemen mit Ratschen-Schnellverschluss sind sehr praktisch in der Handhabung. Einmal auf eine Grundlänge eingestellt, lassen sie sich blitzschnell in der Weite regulieren. Lösen: Das farblich gekennzeichnete Hebelchen bis zum Anschlag umklappen und den Zahnriemen ganz herausziehen.
 

Unfallhelfer sind versichert

Gleich, ob wirklich Hilfe vonnöten ist oder nicht: Unfallhelfer sind auf jeden Fall versichert. Wie das rheinland-pfälzische Landessozialgericht entschied, besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bereits dann, wenn sich ein Autofahrer entschließt anzuhalten, um festzustellen, ob er helfen kann. Auch wenn sich die Hilfe dann als überflüssig erweist. Nur Neugierige, die anhalten um zu gaffen, sind nicht geschützt (AZ L 3 U 160/94).
 

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